Das im parlamentarischen Verfahren befindliche Präventionsgesetz (PrävG-E) stellt einen Rahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland dar. Ein Herzstück des Gesetzes ist die Verpflichtung der Deutschen Sozialversicherung, einen wesentlichen Teil der für Prävention vorhandenen Mittel für Settingprojekte auf Landes- bzw. regionaler Ebene zur Verfügung zu stellen. Dabei bestehen gegenwärtig erhebliche Auffassungsunterschiede zur Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung auf Landesebene zwischen den sozialen Präventionsträgern und Verantwortlichen auf kommunaler und Länderebene und zum Teil auch innerhalb der verschiedenen Gruppen.
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