Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler kann ein Anspruch des Geschädigten (Patienten) auf Schadensersatz bestehen. Soweit ein Sozialversicherungsträger (insbesondere: Krankenkasse) für die Behandlung der Schadensfolgen einzutreten hat, gehen die Schadensersatzansprüche des Geschädigte auf ihn über. Es handelt sich hier um einen Forderungsübergang, der auch als Rechtsübergang bezeichnet wird und in § 116 SGB X geregelt ist. Zur Haftung beim ärztlichen Behandlungsfehler gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Insbesondere sind auch die §§ 630a ff. BGB zu beachten, deren heutiger Text auf das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20.2.2013 zurückgeht. Durch dieses Gesetz ist auch § 66 SGB V neu gefasst worden, der sich mit der Unterstützungspflicht der Krankenkassen bei Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler beschäftigt.
Ihr Zugang zum eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.