Mit dem RSA-Reformgesetz hat sich die Gesetzgebung Ende 2001 das ambitionierte Ziel gesetzt, den Risikostrukturausgleich (RSA) ab dem 1.1.2007 auf eine direkte Morbiditätsorientierung umzustellen. Aufgrund von Verzögerungen bei dem zur Vorbereitung erforderlichen Gutachten zur Auswahl geeigneter Klassifizierungsmodelle wurden im Gesetz vorgesehene Umsetzungsstufen bisher weitestgehend nicht eingehalten. Auch wenn die vorliegende erste Version des Gutachtens auf grundsätzliche Zustimmung stößt, bestehen dennoch große Zweifel, dass die dort beschriebene Umsetzung innerhalb des vorgesehenen Zeitplans noch realisiert werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seiten 46 - 49
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