Der Beitrag geht aus Sicht der evidenzbasierten Medizin (EbM) der Frage nach, ob und wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gemäß seiner Verfahrensordnung bestehenden Beobachtungspflichten zu Auswirkung und Aktualisierungsbedarf seiner Beschlüsse nachkommen kann. Es soll daher diskutiert werden, welche Evaluierungsmöglichkeiten seiner Entscheidungen dem G-BA zur Verfügung stehen und nach welchen Gesichtspunkten Methodik und Aufwand zu wählen sind. Der medizinische Erkenntnisstand und seine Dynamik werden ebenso behandelt wie die Frage nach begründeten Hinweisen auf den Bedarf zur Aktualisierung medizinischer Nutzenbewertungen.
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