Vergaberecht ist kompliziert und komplex. Für die zur Anwendung verpflichteten Krankenkassen kommt hinzu, dass sie daneben auch die nicht weniger umfangreichen und im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten bekanntlich sehr dynamischen Regelungen des SGB V beachten müssen. Beide Rechtsbereiche sind nicht immer leicht miteinander in Einklang zu bringen. Die vorliegende Darstellung soll daher zur Erleichterung beitragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-10 |
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