Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. 3. 2008 sollen mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einrichtungsbezogen öffentlich zugänglich gemacht werden können. Ziel ist es, Transparenz über die Qualität zugelassener Pflegeeinrichtungen herzustellen und einen Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen einer Region zu fördern. Dazu werden nachfolgend Überlegungen der MDK-Gemeinschaft vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-15 |
Seiten 114 - 116
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