Die jetzigen Regierungsparteien sind mit dem Versprechen in den Bundestagswahlkampf 2005 gezogen, die Finanzierung der GKV auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage zu stellen und die Gerechtigkeitsdefizite im Finanzierungs- und Versicherungssystem zu beseitigen. Das nun in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es orientiert sich weniger an der Lösung von Problemen als an der Notwendigkeit, aus Sicht der beteiligten Parteien akzeptable politische Kompromisse zu finden. Eine Lösung der Finanzierungsprobleme und eine Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite im Gesundheitswesen wird dieses Gesetz nicht bringen. Auch die Existenz einiger begrüßenswerter Elemente kann diese Grundeinschätzung nicht ändern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-15 |
Seiten 86 - 89
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