Auf der Basis einheitlicher und transparenter Vergütungssysteme sollten die Kassen die Versorgung ihrer jeweiligen Versicherten durch eine spezifische Vertragspolitik organisieren. Der folgende Artikel sucht dabei nach Antworten auf zwei Fragen: Sind die staatlichen Rahmenvorgaben im Bereich der ambulanten ärztlichen Vergütung für diese Perspektive ausreichend? Folgt das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKVVStG) dem langfristigen Trend oder verzögert es ihn?
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