Aufgrund der stetigen Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der generellen Unzufriedenheit von Ärzten über eine angemessene Vergütung sind neue Wege bei der Finanzierung der Gesundheit zu überlegen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität für die gesetzlich Krankenversicherten hat. Die neue Hilfsmittel-Richtlinie hat dabei einen ersten Schritt vollzogen, indem sie die Folgeversorgung für Hörgeräte nicht dem Verordnungsmonopol der Ärzte unterstellt. Das „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ geht mit einem neuen § 33 Abs. 5a SGB V noch einen Schritt weiter, indem es grundsätzlich für Hilfsmittel sowohl bei der Erst- wie auch bei Folgeversorgungen einen Verordnungsverzicht rechtlich festlegt. Diese Neuerungen setzen die gesetzlichen Krankenkassen unter den Zugzwang die neugeschaffenen Freiräume auch für sich und ihre Versicherten zu nutzen.
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