Am 13.12.2007 haben die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten den EU-Reformvertrag als „Vertrag von Lissabon“ unterzeichnet. Die neuen Vorschriften sollen nach Ratifikation durch die Mitgliedstaaten möglichst noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten. Neben allgemeinen Neuregelungen die Institutionen und das Entscheidungsverfahren betreffend gibt es eine explizite Änderung zum Subsidiaritätsprinzip. Die nationalen Parlamente erhalten mehr Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Künftig muss die Kommission ihre Gesetzesentwürfe den nationalen Parlamenten und dem Unionsgesetzgeber gleichzeitig zuleiten. Die nationalen Parlamente können dann Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-25 |
Seite 75
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