§§ 12 Abs. 1, 69, 73, 82, 83 SGB V
1. Weitgehend parallel zur Entscheidung des BSG vom 21.9.2023 – B 3 KR 4/22 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen.
2. Bei der Berechtigung der Krankenkasse gemäß der einschlägigen Abrechnungsbedingungen, bei fehlender Arztunterschrift und Überschreitung der Lieferfrist auf Null zu retaxieren, handelt es sich um ihre Berechtigung zur Ablehnung der Vergütung bei Verstoß gegen die Abrechnungsbedingungen.
3. Entgegen der Ansicht des pharmazeutischen Großhändlers ist die Ausübung dieser Berechtigung nicht auf Ermessensfehler zu prüfen; im Gleichordnungsverhältnis beider Beteiligten ergeht kein Verwaltungsakt und ist eine Ermessensentscheidung nicht zu treffen.
4. Auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist eine Prüfung der Vergütungsablehnung auf ihre Angemessenheit hier nicht veranlasst, weil jeweils auf einzelne Verordnungen bezogene klare Verstöße gegen die Abrechnungsbedingungen vorliegen, die einer abwägenden Beurteilung und einer Begrenzung der Vergütungsablehnung auf einen angemessenen Teilbetrag von vornherein nicht zugänglich sind.
(redaktionelle Orientierungssätze)
BSG, Urteil vom 21. September 2023 – B 3 KR 6/22 R –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
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