Leistungsrecht: Heilung durch Schamanen: Oberlandesgericht Köln weist Klage auf Rückerstattung der Kosten ab
OLG Köln, Urteil vom 21.11.2012 – 16 U 80/12
(Vorinstanz: Landgericht Köln, 37 O 284/11)
Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat in einem Urteil vom 21.11.2012 die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen (Az. OLG Köln 16 U 80/12). Damit wurde eine Klage abgewiesen, mit der eine unheilbar an Krebs erkrankte Patientin Rückerstattungsansprüche und Schmerzensgeld hinsichtlich einer von ihr in Anspruch genommenen Behandlung durch einen Schamanen geltend machte.
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