Vergütung für Krankenhausbehandlung – Nachforderung bis zum Ablauf der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung – Gebot der „Waffengleichheit“ im Krankenversicherungsrecht
§ 275 Abs. 1c SGB V, § 242 BGB, § 11 Abs. 2 KHBV
BSG, Urteil vom 19.4.2016 – B 1 KR 33/15 R –
mit einer Anmerkung von Anna Wollschläger, LL.M., Bochum
Orientierungssätze des Herausgebers:
1. Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für die Behandlung Versicherter unterliegen der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährungsfrist und Krankenhäuser sind weder wegen Verwirkung noch unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung daran gehindert, ihren Vergütungsanspruch geltend zu machen.
2. Abkehr von der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach Nachforderungen der Krankenhäuser nur bis zum Ablauf des auf die Erstrechnung folgenden Kalenderjahres geltend gemacht werden können und die Nachforderung mehr als 5 % der ursprünglichen Rechnungssumme betragen muss.
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