Kostenerstattung – Dreiwochenfrist – Genehmigungsfiktion – erforderliche Leistung die nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegt
§ 13 Abs. 3a SGB V
BSG, Urteil vom 8.3.2016 – B 1 KR 25/15 R
Leitsätze des Herausgebers:
1. Der Erstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3a SGB V setzt zunächst voraus, dass der Versicherte bei der Krankenkassen einen hinreichend bestimmten und somit fiktionsfähigen Antrag gestellt hat.
2. Der Erstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3a SGB V setzt ferner voraus, dass die Krankenkasse dem Versicherten die von ihm beantragte Leistung ohne hinreichende Begründung nicht fristgerecht beschafft hat.
3. Der Erstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3a SGB V setzt schließlich zusätzlich voraus, dass sich der Versicherte eine Leistung selbst beschafft, die er für erforderlich halten durfte und die ferner nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.03.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-06-17 |
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