§§ 39 Abs. 1, 107 Abs. 1, § 109 Abs. 4 S. 2, S. 3 SGB V, § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntgG
Krankenhausvergütung – vom Krankenhaus veranlasste Leistung eines Dritten – Zurechnung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen – keine regelmäßige und planvolle Auslagerung wesentlicher vom Versorgungsauftrag umfasster Leistungen auf Dritte – Vorhaltung der räumlichen, apparativen und personellen Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche
BSG, Urteil vom 26. April 2022 – B 1 KR 15/21 R –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-11 |
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