Krankenhausvergütung – neue Behandlungsmethode – Nutzen noch nicht hinreichend belegt, aber Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative – Krankenhausbehandlung nach § 137c Abs. 1 S. 2 SGB V i. d. F. vom 22.12.2011 nicht von vornherein ausgeschlossen – hier: Lungenvolumenreduktion mittels Implantation von Coils bei COPD Grad IV im Juli 2013)
§ 137c Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB V vom 22. 12. 2011, § 137c Abs. 3 SGB V vom 16. 07. 2015, §§ 137e, 2 Abs. 1 S. 3, 39, 109 Abs. 4 S. 3, 112 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V, §§ 6 Abs. 2 S. 6, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KHEntgG vom 17. 03. 2009, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHEntgG vom 26. 03. 2007, § 17b Abs. 1 KHG
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2018 – L 11 KR 206/18 –
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