§§ 130a, 131, 300 SGB V, §§ 4 Abs. 18 S. 2, 78 AMG 1976
Generikaabschlagspflicht – vom Zulassungsinhaber als örtlicher Vertreter bestellter pharmazeutischer Unternehmer – Verantwortlichkeit für einheitlichen Abgabepreis
BSG, Urteil vom 3. August 2022 – B 3 KR 3/21 R –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-13 |
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