Zur Reichweite des Auslagenerstattungsanspruchs der Krankenhäuser gegenüber Krankenkassen gem. § 275 Abs. 1c S. 3 i. V. m. § 275 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SGB V – Abgrenzung einer „Auffälligkeitsprüfung“ i. S. d. § 275 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SGB V von einer „Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit“ sowie Beschränkung der Aufwandserstattung gem. § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V auf Fälle der „Auffälligkeitsprüfung“ wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung – Zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit kommunaler Krankenhäuser
Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG, §§ 17b, 17c, 17d KHG, §§ 106a, § 106 Abs. 2 Nr. 1 SGB V vom 21. 12. 1992, §§ 106d, 275 Abs. 1c S. 3 SGB V vom 26. 03. 2007, §§ 275 Abs. 1c S. 4 SGB V vom 10. 12. 2015, §§ 275 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, 301 SGB V
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