Insolvenzen von großen Arbeitgebern stellen die Sozialversicherungsträger in Zeiten steigender Ausgaben und schwindender Einnahmen vor große Probleme. Hohe Beitragsausfälle durch das Ausbleiben oder die Rückforderung insolvenzrechtlich anfechtbarer Beträge gilt es zu vermeiden. Trotz des gesetzlichen Kontrahierungszwanges sind die Sozialversicherungsträger nicht vom Anfechtungsrecht ausgenommen. Dieser Beitrag zielt darauf ab, den Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge Wege für einen praxistauglichen Umgang mit dem rückständigen Beitragsschuldner und zur Vermeidung von anfechtbaren Beitragszahlungen zu vermitteln.
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