Unzulässigkeit eines medizinisch überflüssigen Fallsplittings des Krankenhauses zur Erzielung von Zusatzeinnahmen bei stationärer Behandlung des Versicherten
§ 109 Abs. 4 S. 3 SGB V, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KHEntgG, § 17b KHG
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.7.2020 – L 10 KR 276/19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-11 |
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