Krankenversicherung, Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse, Geltung der Verjährungsfrist im Krankenhausabrechnungsstreit auch bei Erstattungsansprüchen von Krankenkassen gegen Krankenhausträger, kein Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung, gerichtliche Geltendmachung nicht einklagbarer Forderungen gem. § 17c Abs. 4 Satz 3 KHG, Verstoß gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch
§ 69 Abs. 1, 2, §§ 70, 109 Abs. 4 Satz 3, § 112 Abs. 2 Nr. 1, § 275 Abs. 1c SGB V, § 45 Abs. 1, 4 SGB I, § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, §§ 61, 113 Abs. 1 SGB X, § 17c Abs. 4, 4b Satz 3 KHG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG, §§ 195, 387, 389, § 390 Satz 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, Art 19 Abs. 4 Satz 1, Art 20 Abs. 3, Art 97 Abs. 1 GG
SG Mainz, Urteil vom 4.6.2014 – S 3 KR 645/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-15 |
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