Der gesundheitspolitisch erzeugte Druck zu Klinikfusionen kollidiert oftmals mit kartellrechtlichen Vorgaben. Jedoch darf die Debatte über eine fusionskontrollrechtliche Zulässigkeit von Krankenhausverbünden nicht auf Fusions- bzw. Konzentrationsprozesse beschränkt werden. Vielmehr ist eine umfassendere und verlässliche kartellrechtliche Orientierung erforderlich, der der vorliegende Beitrag dienen soll. Anhand typischer praktischer Fallgestaltungen sollen die kartellrechtlichen Risiken und Restriktionen aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten erläutert werden.
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