Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung - Versäumung der Dreimonatsfrist aus § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V - obligatorische Anschlussversicherung (verneint) - anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 264 Abs. 2 SGB V
§§ 5 Abs. 8a, 9 Abs. 2 Nr. 1, 188 Abs. 4, 264 Abs. 2 SGB V
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2021 – L 9 KR 379/19 –
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