§§ 82 Abs. 1, 87b Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 95 Abs. 1 SGB V
Eine Kassenärztliche Vereinigung darf in ihrem Honorarverteilungsmaßstab regeln, dass bei einem Medizinischen Versorgungszentrum der ärztliche Leiter die Abrechnungs-Sammelerklärung zu unterzeichnen hat.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil vom 13. Dezember 2023 – B 6 KA 15/22 R – mit einer Anmerkung von Prof. Dr. iur. Thomas Clemens
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