Das identitätsbestimmende Merkmal der deutschen GKV ist die Verknüpfung von öffentlichrechtlicher Gestaltung des Verhältnisses zum Versicherten, Gewährung der Gesundheitsleistungen als Dienst- und Sachleistungen und Bewirkung der realen Leistungserbringung durch Dritte. In diesem Grundmodell ist typischerweise die Einbeziehung der Leistungserbringer so organisiert, dass diese in einem formalisierten, nicht von der einzelnen Krankenkasse beeinflussbaren Verfahren zur Leistungserbringung zugelassen werden und sodann als Zugelassene von den Versicherten frei gewählt werden können. Mit der Ausweitung von Möglichkeiten selektiver Verträge verändert sich die Stellung der Leistungserbringer, der Krankenkassen und der Versicherten. Eine derartige Strukturveränderung führt zu neuem Nachdenken über die Anwendbarkeit und die Anforderungen des nationalen und europäischen Wettbewerbsbeschränkungs- und Vergaberechts auf die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 95 - 100
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