Die Anfang April 2011 verabschiedeten Eckpunkte zu einem neuen Versorgungsgesetz umfassen eine große Spannbreite von Maßnahmen, die vor allem das Ziel haben, die ärztliche Versorgung trotz der demografischen Herausforderung auf der Angebots- und Nachfrageseite des Gesundheitsmarktes flächendeckend in hoher Qualität aufrecht zu erhalten. Darunter sind viele sinnvolle Vorschläge wie beispielsweise die Lockerung der Residenzpflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte, mit denen die Gründung von Zweigpraxen in Unterversorgungsgebieten erleichtert werden sollen.
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