Die Notfallversorgung in Deutschland steht vor einer umfassenden Neuordnung, und zwar hin zu integrierten Notfallzentren in Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten in diesen oder in deren Nähe. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom Sommer 2024, der zwischenzeitlich die Länderanhörung durchlaufen hat, nimmt die erweiterten Landesausschüsse (eLa), deren Aufgabe bislang die Prüfung und Entscheidung im Rahmen der Zulassung von Ärzteteams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) war, zusätzlich für die Bestimmung der Standorte von integrierten Notfallzentren und die diesbzgl. vorherige Festlegung von Planungsregionen in die Pflicht. Der Beitrag beschäftigt sich mit jener neuen Planung(saufgabe) der eLa und ordnet sie als räumliche Fachplanung in ihrem Verhältnis zur Raumordnung, insbesondere zur Regionalplanung, ein. Hieraus leiten sich nicht unerhebliche Defizite aus Gründen der bisherigen Ausrichtung der eLa auf die ASV ab, zu deren Bereinigung Vorschläge entwickelt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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