Die Hörgeräteversorgung von Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist seit einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.2009 ein Dauerbrenner, sowohl in der täglichen Praxis der Träger der Kranken- und Rentenversicherung als auch der Sozialgerichte und hat durch ein weiteres Urteil des BSG vom 24.1.2013 zusätzlichen Zündstoff erhalten.
Es soll hier versucht werden, einen Überblick über das richtige Vorgehen der Krankenkasse anhand der bisher ergangenen Rechtsprechung zu schaffen. Dabei soll zunächst der Umfang des Leistungsanspruchs gegen die gesetzliche Krankenkasse nach § 33 SGB V kurz dargestellt werden. Dem folgt ein Versuch der Abgrenzung zwischen der Leistungszuständigkeit der Krankenkassen auf der einen und der Rentenversicherung auf der anderen Seite. Schließlich werden die Anforderungen des § 14 SGB IX dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-17 |
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