Die ordnungsgemäße Formulierung einer Wahlleistungsvereinbarung ist für Krankenhausträger eine ständige Herausforderung. Sowohl die gesetzlichen als auch gerichtlichen Anforderungen setzen hohe Hürden und unterliegen nach wie vor einer gewissen Dynamik. Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzte sich jüngst mit einer Wahlleistungsvereinbarung hinsichtlich eines eigenen Liquidationsrechts eines Krankenhausträgers sowie der Auflistung einer Vielzahl von Wahlärzten und ihrer Stellvertreter auseinander und traf hierbei eine Entscheidung zugunsten des Leistungserbringers.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2021.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-11 |
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