Am 1.12.2003 hat der ehemalige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen neue Heilmittel-Richtlinien
als Verordnungsgrundlage für den Vertragsarzt beschlossen. Sie wurden nach Auflagen des BMGS durch den Gemeinsamen Bundesausschuss am 16.3.2004 präzisiert und treten am 1.7.2004 in Kraft. Im Rahmen der Anhörung und nach der Verabschiedung der Heilmittel-Richtlinien fand die Heilmittelversorgung große Aufmerksamkeit in den Medien. Vielfach wurde insbesondere durch Heilmittelverbände der Eindruck erweckt, dass die Heilmittelversorgung der Bevölkerung, vor allem der chronisch Kranken und Behinderten, gefährdet sei.
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