Die hausarztzentrierte Versorgung soll die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern, sie ist ein Instrument der Versorgungspolitik, nicht der Honorarsteuerung. Dies hat der Gesetzgeber nach einem eher zaghaften Versuch in der ersten Version des § 73 b SGB V jetzt auch aufgenommen, indem er die Refinanzierung über Einsparungen zum Pflichtbestandteil von Hausarztverträgen gemacht hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-22 |
Seiten 256 - 258
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: