§§ 134, 139 BGB, § 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG
LG Stuttgart, Urteil vom 4.5.2016 – 13 S 123/15 –
Amtlicher Leitsatz:
Wird in einer Wahlleistungsvereinbarung der Kreis der liquidationsberechtigten Ärzte gegenüber den Vorgaben des § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntG erweitert, ist dies unzulässig mit der Rechtsfolge, dass die Wahlleistungsvereinbarung insgesamt unwirksam ist, was auch die Unwirksamkeit des sog. „Chefarztvertrages“ zur Folge hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-17 |
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