Nach einem langen Abstimmungsprozess im Vorfeld hat die EU-Kommission im Juli 2008 einen Vorschlag für eine „Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ vorgelegt. Sie ist Teil eines Paketes von Vorschlägen zur Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitik, das neben der Erleichterung der Patientenmobilität die Ausweitung des Diskriminierungsverbotes auf das allgemeine Geschäftsleben vorsieht und die Informationsrechte von europäischen Betriebsräten konkretisieren und verbessern soll.
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