Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. zum Thema „Qualitätssicherung im Sozialrecht“ am 13. und 14. Oktober 2011 in Erfurt
Qualitätssicherung im Bereich sozialer Leistungen ist wichtig – im Gesundheits- und Pflegewesen teilweise sogar lebenswichtig. Zugleich gilt Qualitätssicherung als modern und innovativ. Sie hat sich zu einer in ihrer Vielfalt kaum mehr zu überbietenden Branche entwickelt. Angesichts dieser Entwicklung ist die Frage berechtigt, ob eine so verstandene Qualitätssicherung wirklich zur Verbesserung von Sozialleistungen beiträgt oder schon zum Selbstzweck geworden ist. Dieser und ähnlicher Fragen hat sich der Deutsche Sozialrechtsverband e. V. auf seiner in Erfurt abgehaltenen diesjährigen Bundestagung angenommen. Die Qualität der Veranstaltung war dabei – auch ohne Zertifizierung – durch die für die Tagung gewonnenen hochkarätigen Referenten gewährleistet.
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