In einer viel beachteten Entscheidung hat der BGH im April einen seit Jahrzehnten whrenden Meinungsstreit zur Frage der Anwendbarkeit der Gebhrenordnung fr rzte (GO) auf ambulante rztliche Leistungen im Krankenhaus entschieden. Danach sind diese auch dann entsprechend der GO abzurechnen, wenn der Behandlungsvertrag nicht mit einem Arzt, sondern mit einer juristischen Person (z.B. mit einem Krankenhaustrger oder einer MVZ- bzw. rzte- GmbH) zustande kommt. Die hchstrichterliche Entscheidung ist in ihrem Ergebnis und in ihren Urteilsgrnden zu begren. Sie schafft in einem fr rzte wie Patienten sehr praxisrelevanten Bereich endlich Rechtssicherheit.
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