Bereits seit geraumer Zeit ist eine Konsolidierung unter den gesetzlichen Krankenkassen festzustellen. Die Möglichkeit, Vereinigungen von Krankenkassen fusionskontrollrechtlich zu überprüfen, wurde durch eine eindeutige Regelung jedoch erst im Rahmen der 8. GWB-Novelle (2013) geschaffen. Der Umfang dieser Fusionskontrolle bleibt teilweise unklar, soweit Kassen im Bereich der solidarischen Leistungserbringung tätig sind. Aus ökonomischer Sicht ist aber davon auszugehen, dass gesetzliche Krankenversicherungen auf dem Pflichtversicherungsmarkt nur mit gesetzlichen und nicht auch mit privaten Krankenversicherungen in Wettbewerb stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-21 |
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