Gesellschaftsrechtliche Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Sektor sind für die Beschäftigten ebenso normal wie von erheblicher Brisanz. Die Tendenz zu Aufspaltungen oder vor allem Fusionen (Verschmelzungen) hat längst auch den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden zahlreiche Fusionsvorgänge erleichtert. Die Zahl der Krankenkassen hat sich von 1.209 im Jahre 1991 auf 213 zum 01. 01. 2009 verringert. Seit dem 01. 04. 2007 sind durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz Fusionen von Krankenkassen auch über die Grenzen der Kassenarten hinweg möglich.
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