Das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 baut nach mehreren erfolglosen Anläufen die Leistungen zur Prävention aus und schafft neue Strukturen (§§ 20 ff. SGB V). Eine zentrale Rolle kommt den Krankenkassen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu, der gemäß § 20 a Abs. 3, 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Unterstützung der Krankenkassen bei der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen hat und zur Kostentragung verpflichtet wird, so dass aus Krankenversicherungsbeiträgen die Tätigkeit einer Bundesoberbehörde finanziert wird. Dies wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf.
Ihr Zugang zum eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 7 Seiten € 10,06* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.