Fehlverhalten der Akteure im Gesundheitswesen ist weit verbreitet. Während Abrechnungsbetrug im großen Stil und der systematische Missbrauch ärztlicher Verordnungen vor allem ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsproblem darstellen, beschäftigen die Verstöße von Leistungserbringern im Grenzbereich von optimaler Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten und klaren Rechtsverstößen auch die Sozialgerichtsbarkeit. Der Beitrag zeigt derartige grenzwertige oder schon eindeutig unzulässige Maßnahmen auf, erläutert die dazu ergangene Rechtsprechung des BSG und weist auf bestimmte Konstellationen der Arzneimittelversorgung hin, in denen auch die Krankenkassen zur Verbesserung der tatsächlichen Versorgungslage ihrer Versicherten aufgerufen sind.
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