Die Krankenkassen stehen untereinander in einem intensiven Wettbewerb. Es gibt keinen vergleichbaren Bereich, in dem Körperschaften des öffentlichen Rechts tatsächlich einem so starkem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Dementsprechend ausgeprägt sind die Aktivitäten der Krankenkassen, mit denen sie versuchen, die Menschen von ihren individuellen Versorgungsleistungen zu überzeugen und als neue Mitglieder zu gewinnen. Für diese Maßnahmen setzt das Wettbewerbsrecht den entscheidenden rechtlichen Rahmen. Es ist der Grundpfeiler für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. Der Aufsatz zeigt dem Leser anhand aktueller Fälle auf, „was geht und was nicht“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-21 |
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