Die Kontroverse zwischen marktwirtschaftlichem Wettbewerb und Solidaritätsprinzip zwingen den Gesetzgeber stetig zu neuen Reformen des Wettbewerbsrechts innerhalb der und zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Das am 01.04.2020 in Kraft getretene „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) reiht sich in die seit Jahrzehnten verfolgte Gesetzgebungstendenz ein. Der nachfolgende Beitrag gewährt einen Überblick über den Wettbewerb und das Wettbewerbsrecht der gesetzlichen Krankenkassen, zeigt einige wichtige Neuerungen durch das GKV-FKG auf und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.
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