§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG; § 87 Abs. 2a V
1. Angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Bedeutung der Fachgebietsgrenzen auch für die vertragsärztliche Tätigkeit (vgl. dazu z. B. BSG Urteil vom 2.4.2003 – B 6 KA 30/02 R = SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr. 8, BSG Urteil vom 8.9.2004 – B 6 KA 32/03 R = BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, BSG Beschluss vom 28.10.2015 – B 6 KA 12/15 B = SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr. 20, BSG Urteil vom 4.5.2016 –B6KA13/15 R = SozR 4-2500 § 135 Nr. 25 RdNr. 19, BSG Urteil vom 15.7.2020 – B 6 KA 19/19 R = SozR 4-2500 § 135 Nr. 30 RdNr. 29ff, jeweils mwN) besteht in diesem Bereich gegenwärtig keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, welche einer Rechtssache in revisionsrechtlicher Hinsicht eine grundsätzliche Bedeutung geben könnte.
2. Auch wenn grundsätzlich möglich ist, dass eine in der Rechtsprechung geklärte Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig wird, z. B. im Fall von Rechtsänderungen oder wenn einer Entscheidung in nicht geringem Umfang und mit ernstzunehmenden Argumente widersprochen wird, gibt es hierfür im Bereich der Bedeutung der Fachgebietsgrenzen keine Anhaltspunkte.
(redaktionelle Orientierungssätze)
BSG, Beschluss vom 1. November 2023 – B 6 KA 23/23 B –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: