§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG; § 87 Abs. 2a V
1. Angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Bedeutung der Fachgebietsgrenzen auch für die vertragsärztliche Tätigkeit (vgl. dazu z. B. BSG Urteil vom 2.4.2003 – B 6 KA 30/02 R = SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr. 8, BSG Urteil vom 8.9.2004 – B 6 KA 32/03 R = BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, BSG Beschluss vom 28.10.2015 – B 6 KA 12/15 B = SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr. 20, BSG Urteil vom 4.5.2016 –B6KA13/15 R = SozR 4-2500 § 135 Nr. 25 RdNr. 19, BSG Urteil vom 15.7.2020 – B 6 KA 19/19 R = SozR 4-2500 § 135 Nr. 30 RdNr. 29ff, jeweils mwN) besteht in diesem Bereich gegenwärtig keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, welche einer Rechtssache in revisionsrechtlicher Hinsicht eine grundsätzliche Bedeutung geben könnte.
2. Auch wenn grundsätzlich möglich ist, dass eine in der Rechtsprechung geklärte Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig wird, z. B. im Fall von Rechtsänderungen oder wenn einer Entscheidung in nicht geringem Umfang und mit ernstzunehmenden Argumente widersprochen wird, gibt es hierfür im Bereich der Bedeutung der Fachgebietsgrenzen keine Anhaltspunkte.
(redaktionelle Orientierungssätze)
BSG, Beschluss vom 1. November 2023 – B 6 KA 23/23 B –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.