In Deutschland werden derzeit Methoden und Kriterien zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen neuer Arzneimittel im Zusammenhang mit der Festlegung von Höchstbeträgen durch die GKV diskutiert. In anderen Ländern werden diese bereits als Voraussetzung für eine Kostenerstattung praktiziert. Insgesamt differieren die Arzneimittelsysteme in der Europäischen Union erheblich bei Preisfestsetzung und Erstattung. Ablesbar ist dies u. a. an den unterschiedlichen Preisniveaus in den EU-Ländern. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.
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