Die Förderung innovativer Vertragsmodelle durch die Anschubfinanzierung des § 140 d in den Jahren 2004 bis 2008 ist von den gesetzlichen Krankenkassen und von vielfältigen Gemeinschaften der Leistungserbringer intensiv genutzt worden. Das Auslaufen der Anschubfinanzierung führte zu einer Bereinigung der unterschiedlichen Versorgungsangebote: Gut funktionierende Verträge laufen weiter oder werden ausgebaut; Verträge mit ungenügenden Ergebnissen werden gekündigt. Doch wie bewertet man neue Vertragsmodelle in „gute“ und „schlechte“ Verträge?
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