Die Förderung innovativer Vertragsmodelle durch die Anschubfinanzierung des § 140 d in den Jahren 2004 bis 2008 ist von den gesetzlichen Krankenkassen und von vielfältigen Gemeinschaften der Leistungserbringer intensiv genutzt worden. Das Auslaufen der Anschubfinanzierung führte zu einer Bereinigung der unterschiedlichen Versorgungsangebote: Gut funktionierende Verträge laufen weiter oder werden ausgebaut; Verträge mit ungenügenden Ergebnissen werden gekündigt. Doch wie bewertet man neue Vertragsmodelle in „gute“ und „schlechte“ Verträge?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-16 |
Seiten 304 - 306
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