Die private Krankenversicherung hat in der Rechtsprechung des IV. Zivilsenates des BGH in den letzten Jahren zunehmend Raum eingenommen. Dies geht teilweise auf die erhebliche Umgestaltung zum 01.01.2009 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zurück, wodurch insbesondere die Versicherungspflicht, der Basistarif und der Kontrahierungszwang eingeführt wurden sowie Einschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers und des Versicherers. Aber auch darüber hinaus hatte der BGH wiederholt Gelegenheit, grundsätzliche Entscheidungen zu besonderen Problemen der privaten Krankenversicherung zu treffen.
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