Krankenkassen prüfen durch Leistungserbringer gestellte Abrechnungen. Dies klingt nicht nur intuitiv, sondern ist aufgrund der besonderen Verantwortung für die Gelder der Solidargemeinschaft gesetzlich verankert. Nachvollziehbar ist, dass die Pflichtaufgabe der Abrechnungsprüfung zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten führen kann. Dem resultierenden Lobbydruck hat der Gesetzgeber zuletzt durch Beschränkungen der Prüfautonomie der Krankenkassen nachgegeben. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus droht die Fortschreibung dieses bedenklichen Trends, der zugleich den Patientenschutz schrittweise aushöhlt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-10 |
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