Es sei ein Gebot der Bürgernähe, dass staatliche Verwaltungen Bürgerinnen und Bürgern im privaten, ehrenamtlichen und wirtschaftlichen Alltag die Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste erleichtern. Das hierzu ergangene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) und entsprechende Landesgesetze sollen diese angenommenen Erwartungen der Allgemeinheit befriedigen und entsprechende Angebote machen. Angesichts der nach wie vor unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit und Nutzungsfähigkeiten elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten in der Bevölkerung dürfen aber elektronische Medien nicht die einzige Zugangsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Verwaltung sein, wodurch sich zusätzliche Herausforderungen für die Verwaltungen im Bereich des sog. Medienbruchs ergeben. Neben die Bestrebungen des eGovernment treten ferner die verwandten Bemühungen der Justiz in der Einführung von eJustice, insbesondere der Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Der folgende Artikel beschreibt die tatsächlichen Herausforderungen und rechtliche Vorgaben für die öffentliche Verwaltung bei Einführung einer rechtssicheren elektronischen Kommunikation und elektronischer Behördenakten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.03.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-06-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
