Der Beitrag behandelt die am 1.8.2018 in Kraft tretende Reform des Hamburger Beihilferechts, die es neu einzustellenden Beamten erstmals ermöglichen wird, sich ohne Inkaufnahme von Nachteilen gesetzlich zu versichern. Ferner beleuchtet er die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einsetzung einer Kommission zur Reform der Honorarordnungen für ärztliche Leistungen. Dabei setzt er sich kritisch mit den Versuchen auseinander, politisch missliebige Reformen unter Berufung auf das Verfassungsrecht zu verhindern.
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