Dem selbständigen, originären Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X steht nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) die Bindungswirkung einer gegenüber dem Versicherten ergangenen, den Versicherungsfall der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV) ablehnenden Entscheidung des Trägers der UV weiterhin nicht entgegen. Allerdings wird in der neueren Rechtsprechung und Literatur zunehmend die Gegenmeinung vertreten. Die von ihr vorgebrachten unterschiedlichen Begründungen sind nicht überzeugend.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-17 |
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