In einem beispiellosen Kraftakt hat die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen die Einführung des Mammographie- Screenings in Deutschland nach den europäischen Leitlinien vorangetrieben. Dabei waren Elemente in die vertragsärztliche Versorgung einzuführen, die dem deutschen Gesundheitswesen bis- her fremd sind. Das ambitionierte Ziel, in 2005 eine möglichst weitgehende Flächendeckung für diese in Deutschland neue Versorgungsform zu erreichen, erfordert die intensive, eng aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten auf Bundes- und Landesebene. Insbesondere muss die Landespolitik die teilweise noch ausstehenden rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
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